Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 5 vom Seite 16

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppen

Marc Ecklebe

Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei einseitig durch Kündigung beendet werden. Im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung sind zudem zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Schließlich dient das Arbeitsrecht in weiten Teilen dem Arbeitnehmerschutz (Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, München 2016, Rn. 1). Besonderen Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer, die in einem besonderen Maße schutzbedürftig oder schutzwürdig sind (Fuhlrott, AuA 2015 S. 154).

I. Betriebliche Funktionsträger (§ 15 KSchG)

Durch die Vorschrift des § 15 KSchG soll gewährleistet werden, dass betriebsverfassungsrechtliche Ämter ohne eine Gefährdung des Arbeitsplatzes ausgeübt werden können (Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, München 2016, Rn. 368). Infolgedessen genießen folgende Personen besonderen Kündigungsschutz:

  • Mitglieder eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats (§ 15 Abs. 1 KSchG),

  • Mitglieder einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung (§ 15 Abs. 2 KSchG),

  • Mitglieder eines Wahlvorstands oder Wahlbewerber (§ 15 Abs. 3 KSchG),

  • Arbeitnehmer, die zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung einladen oder die Be...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
Online-Dokument

Besonderer Kündigungsschutz

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen