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Welchen Sinn hat die Vergabe einer Prokura?
Unternehmensinhaber können häufig nicht alle Tätigkeiten im Unternehmen selbst ausführen. Sie delegieren Aufgaben an Mitarbeiter, die über entsprechende Vollmachten verfügen. In der letzten Ausgabe der Büroberufe (BÜRO 5/2017) haben Sie die Arten und Beschränkungen der Handlungsvollmacht kennengelernt. Unter Umständen benötigen der Inhaber eines Unternehmens oder die Geschäftsführer jedoch Mitarbeiter mit weitreichenderen Vertretungsvollmachten. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie daher einen Einblick in die umfangreichste Vollmacht: die Prokura.
Der praktische Fall
Jürgen Rehmsen hat sich bei der Merkur AG um eine Ausbildungsstelle als Kaufmann für Büromanagement beworben. Nachdem er den Einstellungstest bestanden hat, wurde er zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und auch hier konnte er die Anwesenden von seiner Qualifikation überzeugen. In diesem Gespräch lernte er drei Mitarbeiter der Merkur AG kennen:
Julia Freund, Geschäftsführerin der „Merkur Hauptverwaltung GmbH“
Florian Marquardt, Leiter der Personalabteilung
Klara Holst, Betriebsratsvorsitzende des Unternehmens.
Wenige Tage nach dem Bewerbungsgespräch bekommt Jürgen den Ausbildungsvertrag zur Unterschrift per Post zugesende...