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Neuordnung von Versicherungsschutz und Beitragszahlung der Bezieher von Waisenrente
Neue Regeln seit dem 1.1.2017
Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beziehern einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den vergangenen Jahrzehnten jeweils einheitlich gehandhabt; eine Differenzierung nach Rentenarten erfolgte nicht. Ob es um die zum eingeführte sog. Halbbelegung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ging oder um die zum erfolgte Verschärfung der Vorversicherungszeit für den Zugang zur KVdR (sog. 9/10 -Belegung) – stets galten die Änderungen einheitlich für alle Bezieher „einer Rente“ aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesem Zustand hat der Sozialgesetzgeber mit der Einführung eines eigenen Versicherungspflichttatbestands für Waisenrentner in Kombination mit einer für die jeweils betroffene Person zeitlich begrenzten Beitragsfreiheit ab dem entgegengesteuert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 1829
I. Motive für die Neuregelung
Nach der bis zum geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Pflichtversicherung der KVdR einbezogen, wenn sie selbst oder die Person, aus de... /