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Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG durch Bürgschaftsinanspruchnahme?
BFH fordert BMF zum Verfahrensbeitritt auf
[i]BFH, Beschluss vom 11.1.2017 - IX R 36/15 NWB GAAAG-40818 Bislang hat der BFH hinsichtlich der Frage, ob Finanzierungsmaßnahmen in Form von Bürgschaften oder Darlehen nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung an der Gesellschaft darstellen, darauf abgestellt, ob diese Finanzierungsmaßnahmen einen eigenkapitalersetzenden Charakter haben. Diese Anknüpfung ist infolge der zivilrechtlichen Neuordnung des Kapitalersatzrechts nicht länger möglich. Daher nimmt der BFH das am veröffentlichte [i] Greil/Wargowske in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG-Kommentar, § 17 Rn. 289 ff. Verfahren unter dem Aktenzeichen IX R 36/15 NWB GAAAG-40818 zum Anlass, sich grundlegend mit der Rechtsfrage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welchem Umfang Aufwendungen eines Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe auch nach Inkrafttreten des MoMiG als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- bzw. Auflösungsverlusts nach § 17 EStG zu berücksichtigen sind. Das BMF hat der BFH zum Beitritt aufgefordert. Der Ausgang des Verfahrens ist mit Spannung zu erwarten.
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