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MFA Nr. 6 vom Seite 10

Neu im EBM: Die Schweregrad- und Abklärungspauschalen zum Notfall- und Bereitschaftsdienst seit 01.04.2017

Diplom-Gesundheitslehrerin/Studienrätin Melanie Janssen; Nordhorn

Seit dem gibt es wieder einige Änderungen bei der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen, d. h. bei den Kassenpatienten. Das Verständnis der Abrechnung von vertragsärztlichen Leistungen zählt zu den Hauptaufgaben von Medizinischen Fachangestellten. Sie lernen, die Arztpraxis als wirtschaftliches Unternehmen zu sehen und können die Ärztin/den Arzt neben den praktischen Tätigkeiten auch in Fragen der Abrechnung unterstützen.

Warum sind Änderungen notwendig?

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (kurz: EBM) ist das Vergütungssystem für die Vertragsärzte in Deutschland. Er existiert seit 1978 und ist seitdem fortwährend – teils erheblich – verändert worden, da die Abrechnung der ambulanten und belegärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ebenso einem Wandel unterliegt, wie die medizinische Behandlung selbst. Aber nicht nur durch veränderte Diagnostik und Therapie wird der EBM angepasst, sondern er dient auch dazu, Entwicklungen im Gesundheitssystem zu regulieren.

Wer beschließt den EBM?

Beschlossen werden die Änderungen und Neuerungen im EBM von dem sogenannten Bewertungsausschuss. Dieser besteht aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung...