Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 6 vom Seite 20

Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Die Absetzung für Abnutzung stellt bei den Gewinneinkunftsarten eine Betriebsausgabe und bei den Überschusseinkunftsarten Werbungskosten dar. Die Abschreibungssätze für Gebäude sind in § 7 Abs. 4 EStG für die lineare AfA und in § 7 Abs. 5 EStG für die degressive AfA niedergelegt.

Definition

Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und standfest ist (R 7.1 Abs. 5 EStR).

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Der Steuerpflichtige S erwirbt mit notariellem Kaufvertrag vom ein Mehrfamilienhaus. Als Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahren sieht der Kaufvertrag den vor. Die Anschaffungskosten, die auf das Gebäude entfallen, betragen 377.000 €. Das Gebäude wurde am hergestellt. S will mit dem Mehrfamilienhaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) erzielen. Wie hoch ist die Abschreibung, die S in 2016 geltend machen kann?

Lösung

Aufgabe 2

Wie Aufgabe 1. Der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und Gefahren soll jedoch am sein. Verändert sich hierdurch die Höhe der AfA für 2016...

Lösung