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Notarfachkunde
In den besonderen Teilen des Ausbildungsberufsbilds der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie den „Nur Notarfachangestellten“ bildet das Lernfeld der Notarfachkunde die Grundlage für die Mitarbeit bei den Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Abwicklung von Liegenschafts- und Grundbuchangelegenheiten). Der folgende Beitrag enthält ausgewählte Prüfungsaufgaben aus diesem Bereich der Notarfachkunde.
Aufgaben und Lösungen
Erwin Bülei ruft bei Ihnen an und teilt mit, dass seine lebenden Eltern, Toni und Clara Bülei in Ihrem Beschäftigungsnotariat einen Erbvertrag beurkundet haben. Er wolle vorbeikommen und von der Urkunde eine Kopie abholen. Was antworten Sie ihm?
Aufgabe 1
Herrn Bülei muss jegliche Auskunft verwehrt werden. Der Notar hat über die ihm bei seiner Berufsausübung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren (§ 18 BnotO). Die Verschwiegenheit hat der Notar auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen. Auch wenn es sich bei dem Anrufer um den Sohn von Klienten handelt, darf ihm keinerlei Auskunft gegeben werden. Dies geht soweit, dass ihm nicht einmal mitgeteilt werden darf, ob die Eltern das ...