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RENO Nr. 6 vom Seite 20

Anklagen, ermitteln, entlasten – Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A.; Leipzig

Wer in einer Anwaltskanzlei arbeitet, kommt zwangsläufig auch mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt. Nämlich dann, wenn Mandanten mit dem Gesetz in Konflikt geraten, beschuldigt und angeklagt werden. Einen kompakten Überblick darüber, welche Aufgaben die Behörde genau hat, gibt Ihnen dieser Beitrag. Ein Dortmunder Staatsanwalt erklärt im abschließenden Interview aktuelle Entwicklungen.

Allgemeines

Wem der Kanzleialltag nicht genügt und fleißig Anwaltsserien schaut, bekommt sie immer wieder zu sehen: Staatsanwälte, die kategorisch Beweise anzweifeln, harte Strafen fordern, den Anwaltsvortrag belächeln. Oft überzeichnet und – so will es die Dramaturgie – am Ende oft erfolglos, während der Anwalt als taktisch brillierender Kopf den Gerichtssaal mit dem freigesprochenen Mandanten verlässt. Mit dem realen Justizbetrieb hat das natürlich wenig zu tun, aber es prägt das Bild vieler Laien von der Behörde, die als „Ankläger in Roben“ gilt. Dabei gehen die Aufgaben der Staatsanwalt weit über Anklageerhebung und Zeugenbefragung hinaus.

In Deutschland gibt es insgesamt 115 Staatsanwaltschaften. Sie ermitteln selbstständig, aber auch in Zusammenarbeit mit Behörden (vgl. Grafik S. 22). In der Regel...