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PiR 6/2017 S. 188

IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht

Seit 1997 steht das Projekt zur Entwicklung eines Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen beim IASB auf der Agenda. Am wurde nun IFRS 17 als „fundamental overhaul“ vom IASB veröffentlicht, der erstmals einheitliche Vorschriften für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen enthält und IFRS 4 ersetzt.

IFRS 17 ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt, sofern IFRS 15 und IFRS 9 gleichzeitig angewendet werden. Auf EU-Ebene setzt diese wiederum eine vorherige Übernahme in EU-Recht voraus (noch offen, aber wohl nicht vor Q3/2018). IFRS 17 ist retrospektiv anzuwenden. Für Unternehmen, die bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 bereits IFRS 9 anwenden, dürfen finanzielle Vermögenswerte, die Verträge im Anwendungsbereich des IFRS 17 betreffen, nochmal...

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