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Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung
In dem Verfahren ging es darum, ob eine erfolgreiche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren zu einer Vorsteuerberichtigung führt und die daraus resultierende Umsatzsteuer eine Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit ist.
A. Leitsätze
1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen.
2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt zum Entstehen einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
B. Sachverhalt
Über das Vermögen eines Unternehmers wurde mit das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Unternehmer hat seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte er Zahlungen an seine Gläubiger für an sein Unternehmen ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen getätigt und den Vorsteuerabzug vorgenommen. Nach Anfechtung der Zahlungen durch den Insolvenzverwalter leisteten die Gläubiger im Jah...