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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 630

ATAD: Erweiterung um Regeln gegen Hybrid Mismatches mit Drittstaaten

Dr. Christian Kahlenberg und Dr. Florian Oppel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAG-45998 Erst im Juli 2016 wurde die Anti-Tax-Avoidance-Directive (RL 2016/1164/EU) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie enthielt bereits Regelungen zum Umgang mit Hybrid Mismatches. Diese waren jedoch höchst unvollständig. Schon wenige Monate später, im Oktober 2016, legte die EU-Kommission deshalb einen Änderungsvorschlag vor (COM [2016] 687), um die ATAD 1 [i]Dettmeier/Dörr/ Neukam/Prodan, NWB 41/2016 S. 3082entsprechend zu erweitern. Die Änderungsrichtlinie (ATAD 2) ergänzt die Stammfassung um Abwehrmechanismen für Drittstaatensachverhalte sowie weitere hybride Gestaltungen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Abwehrinstrumente im Überblick

[i]Korrespondenzprinzipien sollen D/NI- und DD- Effekte eliminierenDie vom ECOFIN-Rat konsentierte Änderungsrichtlinie entspricht inhaltlich nahezu den Empfehlungen der OECD im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 2. Basierend auf einem wechselseitigen Wirkmechanismus sollen D/NI- und DD-Effekte mit Hilfe von Korrespondenzprinzipien eliminiert werden. Dabei meint D/NI-Effekt den Betriebsausgabenabzug einer Zahlung bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung dieser Zahlungen beim Empfänger, während der DD-Effekt den doppelten [i]Nur Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie verpflichtet Betriebsausgabenabzug von Zahlungen adressiert. Das Wechselspiel der Korrespondenzregeln ist dabei als Kontrollinstrument ...

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