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StuB Nr. 11 vom Seite 431

EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

Anmerkung zum

WP/StB/FB IStR Benno Lange und StB/FB IStR Dirk Roßmann

Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall ist Gegenstand einer europarechtlichen Überprüfung. Sollten die Vorschriften gegen Europarecht verstoßen, wird wohl der Motivtest i. S. des § 8 Abs. 2 AStG auch auf Drittstaatensachverhalte anzuwenden sein. Die Entscheidung könnte aber auch Einfluss auf weitere Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen haben.

Kernaussagen
  • Zunächst hat der EuGH anhand einer zweistufigen Fragestellung zu klären, ob die Kapitalverkehrsfreiheit durch die sog. Standstill-Klausel zur Anwendung kommt.

  • Sodann hat der EuGH zu prüfen, ob die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatenfällen europarechtskonform sind.

  • Stpfl. sollten entsprechende Veranlagungen offenhalten. Einspruchsverfahren ruhen zwangsweise. In anderen Sachverhaltskonstellationen sollte auf das weitere anhängige BFH-Verfahren verwiesen werden.

I. Einführung

Im Rahmen des JStG 2008 wurde die Hinzurechnungsbesteuerung infolge der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. „Cadbury Schwepp...

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