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Umzugskosten und Umsatzsteuerrecht
Aktuell stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Umzugskosten für den privaten Haushalt des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Hierzu soll Folgendes gelten:
Auftraggeber ist der Arbeitnehmer: Ist ein Arbeitnehmer Auftraggeber des Umzugsunternehmens und lautet die Rechnung auf den Namen des Mitarbeiters, scheidet ein Vorsteuerabzug aus (vgl. Abschn. 15.2b Abs. 1 UStAE).
Auftraggeber ist der Arbeitgeber: Beauftragt der Arbeitgeber das Umzugsunternehmen, erbringt dieses Unternehmen die Umzugsleistung unmittelbar an den leistungsempfangenden Arbeitgeber. Es stellt sich die Frage, ob dem Vorsteuerabzug ein umsatzsteuerpflichtiger Ausgangstatbestand gegenübersteht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkret die Umzugskostenübernahme: In dieser Fallkonstellation ist für den Arbeitgeber ein Vorsteuerabzug nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Kriterien möglich. Gleichzeitig ist der Ausgangsumsatz zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in gleicher Höhe zu versteuern. I. d. R. werden keine Vereinbarungen bestehen, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung und der Übernahme der Umzugskosten begründen (vgl. Abschn.