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Einkommensteuer | Steuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei Treuhandmodellen
Das BMF hat zum Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen ( NWB DAAAG-43878).
Hintergrund: Als besondere Ausprägung des Einlagengeschäfts bieten Kreditinstitute vereinzelt einen neuen Service zur Nutzung von Zinsprodukten Dritter an, bei denen das Kreditinstitut die Anlagebeträge nicht selbst als Schuldner verzinst, sondern die Gelder seiner Kunden an andere Institute (Anlageinstitute) im In- und Ausland weiterreicht. Im Ergebnis werden die Anlagegelder nicht bei dem Kreditinstitut angelegt, bei dem der Kunde sein Konto führt, sondern bei dem Anlageinstitut, das der Kunde aus dem gesonderten Angebot des Kreditinstitutes ausgewählt hat.
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