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Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
Das FG Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom entschieden, dass Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein können.
Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2012 Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in Höhe von 9.678 €. Das Finanzamt berücksichtigte diese nicht, weil der zu erwartende Totalgewinn negativ sei. Aus diesem Grund fehle die Gewinnerzielungsabsicht. Es liege ein steuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vor. Das Finanzgericht gab der Klage statt, da beim Betrieb von Photovoltaikanlagen der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht spreche. Die verlustbringende Tätigkeit beruhe im Streitfall nicht auf persönlichen Gründen. Der Kläge...