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Abgabenordnung | Steuerpflichtige können gegen Informationsaustausch klagen
Die Große Kammer des EuGH entschied mit Urteil vom , dass die Erhebung einer Geldbuße bei Weigerung des Steuerpflichtigen, Informationen an die Finanzverwaltung im Rahmen der Durchführung Amtshilferichtlinie mitzuteilen, die Anwendung der Grundrechtecharta eröffne. Die Anordnung zur Informationsübermittlung sei aufgrund eines Unionsrechtsakts ergangen. Dementsprechend stehe dem betroffenen Steuerpflichtigen nach Art. 47 der Charta ein Rechtsbehelf zur Überprüfung nicht nur der Geldbuße zu, sondern vielmehr auch der Anordnung zur Informationsübermittlung. Nur so könne das in der Charta niedergelegte Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gewahrt werden. Darüber hinaus sei die Bedingung für einen Informationsaustausch, dass die geforderten Informationen „voraussichtlic...