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Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
Das BMF hat Teil A des (BStBl 2013 I S. 1087)/ (BStBl 2014 I S. 70) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen neu gefasst. Das neue Schreiben enthält u. a. Regelungen zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG), zum Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Basisversorgung) und für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG sowie zur Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG.