LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 13 AS 336/16 B
Leitsatz
Leitsatz:
Eine allein mit der behaupteten Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Regelbedarfe für das Jahr 2016 begründete Anfechtungs- und Leistungsklage auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 73a Abs. 1 S. 1 SGG in Verbindung mit § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, da es bei fehlenden Anhaltspunkten für eine evidente Unterschreitung des Existenzminimums als fernliegend bezeichnet werden muss, dass es für den Fall, dass der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Vorgaben verfehlt haben sollte, zu einer rückwirkenden Korrektur der Regelbedarfe für das Jahr 2016 im Wege einer vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Übergangsregelung oder einer von ihm angeordneten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung kommen wird.
Fundstelle(n): DAAAG-46204
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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B
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