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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 33 R 551/15

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den Zeitraum vom 01. Januar 1982 bis zum 31. Dezember 1987 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 4 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), AVIwiss) feststellen muss.

Fundstelle(n):
GAAAG-46174

Preis:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.01.2017 - L 33 R 551/15

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