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Konsignationslager – Vereinfachungsregelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Zugleich Anmerkungen zur
Die Urteile des BFH aus Oktober und November 2016 ( und ) haben grenzüberschreitende Konsignationslager-Sachverhalte wieder stärker in den Fokus gerückt. Da der BFH sich in diesen Urteilen von der undifferenzierten Auffassung der deutschen Finanzverwaltung distanziert, lohnt sich ein Blick auf die derzeitige Regelungslage in Deutschland und in der übrigen EU. Das zentrale Dokument der deutschen Finanzverwaltung zum Thema ist die Rundverfügung der OFD Frankfurt am Main über Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern, die mit Fassung aktualisiert wurde. Der nachfolgende Beitrag erläutert die deutsche Rechtslage, bespricht die oben genannte Verfügung und fasst die Vereinfachungsregelungen anderer EU-Mitgliedstaaten sowie den Stand der Arbeit der EU-Kommission zusammen.
I. Deutsche Rechtslage
1. Einführung
So wenig das deutsche Umsatzsteuergesetz oder das Unionsrecht eine Begriffsdefinition für Konsignationslager vorsehen (Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG 171. EGL, 03/2017, § 3 Rz. 1170), so wenig gibt es verbindliche Normen im Sinne eines Sonderrechts für diese Art Umsätze. Anwendbar sind damit prinzipiell die allgemeinen Grundsätze des UStG üb...