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BBK Nr. 11 vom

DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern

Prof. Dr. Carsten Theile

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Hintergrund und Problem

[i]Müller/Reinke, Kapitalkonsolidierung nach DRS 23: Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss, StuB 9/2016 S. 340 NWB DAAAF-72769Im Gegensatz zum Vorgängerstandard DRS 4 enthält DRS 23 erstmals Regelungen zur Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern. Der Standard erteilt der sog. multiplikativen Methode eine klare Absage und spricht sich zu Recht deutlich für die additive Methode aus.

Ein mehrstufiger Konzern besteht aus mindestens drei Konzernstufen: Mutterunternehmen (MU), Tochterunternehmen (TU) und Enkelunternehmen (EU). Eine besondere Fragestellung ergibt sich, wenn an unteren Konzernstufen Minderheiten beteiligt sind: In welcher Höhe sind dann die Minderheiten im Konzernabschluss abzubilden? Zur Lösung dieser Frage werden zwei Konzepte vorgeschlagen:

  • Bei der additiven Methode wird ein bei der Konsolidierung einer unteren Konzernstufe entstandener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) oder passiver Unterschiedsbetrag (pUB) voll in den Konzernabschluss übernommen, auch dann, wenn an einer mittleren Konzernstufe nicht beherrschende Anteile beteiligt sein sollten.

  • Bei der multiplikativen Methode hingegen wird der solchermaßen entstandene GoF oder pUB nur anteilig, d. h. auf Basis des durchgerechneten M...

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