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FG München 01.03.2016 6 K 2162/14, BBK 11/2017 S. 495

Bilanzierung | Unangemessenheit bei Ansparrücklage

Eine Ansparrücklage kann nicht gebildet werden für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts, soweit dessen Aufwendungen als unangemessen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind.

[i]Anschaffung von drei Pkw im Wert von 970.000 €Im Urteilsfall bildete ein Finanzberater, der keine Arbeitnehmer beschäftigte und bislang keinen Repräsentationsaufwand getätigt hatte, im VZ 2006 eine Ansparrücklage für drei Pkw zu voraussichtlichen Anschaffungskosten von zusammen 970.000 €.

[i]3 Kfz für einen Ein-Mann-Betrieb unangemessenDas FG München hielt die Anschaffung von drei Pkw zu diesem Preis für unangemessen: Denn bislang waren Repräsentationsaufwendungen in dem Ein-Mann-Betrieb nicht erforderlich gewesen. Da er keine Arbeitnehmer beschäftigte, konnte der Kläger die Fahrzeuge auch nicht seinen Arbeitnehmern überlassen. Das FG hielt nur die Anschaffung eines Pkw zum Preis von 120.000 € für a...

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