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Steuerrecht | Verlustuntergang nach § 8c KStG ist verfassungswidrig
Das BVerfG hält die Verlustuntergangsregelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend eine Neuregelung bis zum erlassen; anderenfalls wird § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG rückwirkend ab nichtig.
[i]Verstoß gegen Besteuerung nach Gleichmäßigkeit§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG sieht bei Kapitalgesellschaften einen anteiligen Verlustuntergang vor, wenn Anteile von mehr als 25 % bis 50 % übertragen werden. Nach dem BVerfG verstößt diese Regelung gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Denn die Höhe der Steuerlast hängt nicht von dem Gewinn der Kapitalgesellschaft ab, sondern auch von Anteilsübertragungen durch die Gesellschafter. Damit kommt es zu einer Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften, je nachdem, ob und in welchem Umfang die Gesellschafter Anteile auf einen Erwerber übertragen haben.
[i]Kein Missbrauch bei MinderheitsgesellschafterD...