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Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen – DStV empfiehlt Feinschliff
[i] DStV, Pressemitteilung vom 2.5.2017Der DStV hat zum Referentenentwurf für eine Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Stellung genommen. Er begrüßt die mit Art. 4 geplanten Änderungen der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) hinsichtlich der Regelungen für verbindliche Auskünfte. Insbesondere das rasche Tätigwerden aufgrund der Erweiterung der Verordnungsermächtigung (§ 89 Abs. 2 Satz 6 AO), die jüngst durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl 2016 I S. 1679) normiert wurde, sei lobenswert. [i]Vetten, NWB 41/2016 S. 3105, und NWB 42/2016 S. 3187Auch die Änderungsvorschläge zur Steuerberatervergütungsverordnung in Art. 7 des Referentenentwurfs sind zu begrüßen. Der DStV befürwortet insbesondere, in § 14 Abs. 1 Satz 2 StBVV-E anstelle der bisherigen Schriftform künftig für die Vereinbarung einer Pauschalvergütung die Textform vorzusehen. Ebenfalls begrüßt der DStV das Anliegen in Art. 9, [i]NWB 19/2017 S. 1427bestehende Probleme bei der Rechtsanwendung im Zusammenhang mit dem Vorsteuer-Vergütungsverfahren zu beseitigen.
In manchen Punkten bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung des DStV jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. So sieht der DStV in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:
einheitliche verbindliche Auskunft in Or...