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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Vorsteuerberichtigung infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung (BFH)
Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug zu berichtigen ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Das Amtsgericht eröffnete 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmers und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte der Unternehmer Zahlungen an seine Gläubiger getätigt und den Vorsteuerabzug geltend gemacht.
Der Kläger focht diese Zahlungen gemäß § 129 InsO an. Die Gläubiger leisteten im Jahr 2013 Rückzahlungen. Der Kläger korrigierte für das Streitjahr 2013 den Vorsteuerabzug. Finanzamt und Finanzgericht widersprachen der Auffassung des Klägers, die Vorsteuerberichtigungsansprüche seien Insolvenzforderungen, weil sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden seien.
Hierzu führte der BFH weiter aus: Im Streitjahr ist nach § 17 Abs....