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Reform des Mutterschutzrechts
Überblick über die Neuregelungen
Da die geltenden Regelungen zum Mutterschutz im Wesentlichen aus dem Jahr 1952 stammten und bislang nur in wenigen Teilbereichen geändert wurden, war eine Reform der Mutterschutzregelungen überfällig, so die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Debatte im Bundestag. Das „neue“ Mutterschutzgesetz tritt zum in Kraft; einzelne Verbesserungen – diese sind jeweils explizit gekennzeichnet – wurden jedoch in das noch bis zum geltende „alte“ MuSchG eingefügt und gelten bereits ab dem (BGBl 2017 I S. 1228).
I. Allgemeines
Werdende und stillende Mütter sind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz gesetzlich geschützt. Eine Reihe von Vorschriften legen dabei Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, Gefährdungen und Überforderungen fest. Um vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt zu werden, genießen stillende und werdende Mütter einen besonderen Kündigungsschutz. Der gesetzliche Mutterschutz hat außerdem die Aufgabe, während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt vor finanziellen Einbußen zu schützen. Wesentliche Rechtsgrundlage war bislang das „Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG)", zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl I 2012 S. 2246).
Zum tritt nunmehr das „Gesetz zu...BGBl 2017 I S. 1228 ff.