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Verschwiegenheitspflicht und Haftung bei Übertragung einer Steuerkanzlei
Was Kanzleiveräußerer und Kanzleinachfolger bei der Unterrichtung der Mandanten beachten müssen
[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-45413-4Die Übertragung einer Steuerkanzlei vom Kanzleiveräußerer auf den Kanzleinachfolger ist mit einer Vielzahl rechtlicher Problemstellungen verbunden, die von allen Beteiligten beachtet werden müssen. Eine frühzeitige Planung und entsprechende Abstimmung der einzelnen Schritte ist daher unerlässlich, unabhängig davon, ob es sich um den Verkauf der Kanzlei an einen Dritten oder um eine Übertragung an einen Familienangehörigen handelt. Der Mandantenstamm ist dabei stets der größte wirtschaftliche Wert einer Steuerkanzlei. Im Hinblick auf die Übertragung des Mandantenstamms ist sowohl vom Kanzleiveräußerer als auch vom Kanzleinachfolger sorgfältig darauf zu achten, dass die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht des Beraters gewahrt und Haftungsrisiken vermieden werden. Dadurch werden insbesondere an die Unterrichtung der Mandanten durch die Beteiligten hohe Anforderungen gestellt, auf deren Einhaltung sowohl Kanzleiveräußerer als auch Kanzleinachfolger sorgfältig achten müssen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in