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Beschwer bei sog. Nullbescheid; Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaft
(1) Wegen der Bindungswirkung für den sog. Verlustfeststellungsbescheid (§ 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG) löst auch eine Messbetragsfestsetzung von Null (sog. Nullbescheid) eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) aus. (2) Auch Konzernfinanzierungsgesellschaften können Kreditinstitute i. S. des § 1 KWG sein und die Voraussetzungen des sog. Bankenprivilegs (§ 19 Abs. 1 GewStDV) erfüllen (Bezug: § 40 Abs. 2 FGO; § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG; § 19 Abs. 1, 2 GewStDV; § 1, § 2 KWG).
(1) Bei Kreditinstituten i. S. des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind nach § 19 Abs. 1 GewStDV nur Entgelte für Schulden und den Entgelten gleichgestellte Beträge anzusetzen, die dem Betrag der Schulden entsprechen, um den der Ansatz der zum Anlagevermögen gehörenden Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Schiffe, Anteile an Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen sowie der Forderungen aus Vermögenseinlagen als stiller Gesellschafter und aus Genuss...