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Körperschaftsteuer | Zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften beim Verlustabzug infolge eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Satz 1 KStG
(1) § 8c Satz 1 KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) sowie § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vom (BGBl 2008 I S. 1672) und den nachfolgenden Fassungen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom (BGBl 2016 I S. 2998) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals an einer Kapitalgesellschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind. (2) Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis...