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Reform der Insolvenzanfechtung und umsatzsteuerliche Folgen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung
I. Einführung
Nachdem CDU/CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag 2013 angekündigt hatten, das Insolvenzanfechtungsrecht auf den Prüfstand stellen zu wollen, wurde über die gesamte Legislaturperiode unter offensivem Einsatz von Lobbyisten und erheblichem politischen Druck, aber weitgehend von sachlichen Argumenten losgelöst, über eine Erschwerung der Geltendmachung von insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähransprüchen (§§ 129 ff. InsO) debattiert. Noch rechtzeitig vor der Sommerpause wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vom verkündet (BGBl 2017 I S. 654).
II. Reform der Insolvenzanfechtung
1. Anfechtung einer inkongruenten Deckung (§ 131 InsO)
In der Praxis spielt insbesondere die Anfechtung einer inkongruenten Deckung (§ 131 InsO) eine herausgehobene Rolle. Hier sind insbesondere Zahlungen unter Vollstreckungsdruck oder in der Zwangsvollstreckung anfechtbar. Der Referentenentwurf vom (ZIP Beilage zu Heft 12/2015) hatte vorgesehen, eine Inkongruenz nicht allein deshalb anzunehmen, wenn der Gläubiger die Sicherung oder Befriedigung durch Zwangsvollstreckung auf der Grundlage eines in einem gerichtlichen Ver...