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Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien?
Anmerkungen zum
In einem Urteil vom hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob für die Zahlung eines Aufgelds durch den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bei Übernahme der Beteiligung und Erwerb weiterer Anteile aufgrund der Einziehung eigener Kommanditaktien eine Ergänzungsbilanz zu bilden ist. Letztlich hat der BFH diese Frage verneint, wenngleich mit einer Begründung, die einige Fragen zur steuerlichen Behandlung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA offenlässt. Gleichwohl bietet diese Entscheidung eine Gelegenheit, sich nicht nur mit den Gründen für das Urteil des BFH auseinanderzusetzen, sondern auch, sich die steuerlichen Gegebenheiten der KGaA vor Augen zu führen.
I. Einleitung
[i]Farwick, Fortführung und Auflösung der Ergänzungsbilanzen, StuB 19/2016 S. 732 NWB ZAAAF-83338 Kirsch, Ergänzungsbilanzen (EStG), infoCenter NWB SAAAB-80072 Kahle, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl., Herne 2014, Rz. 1409 NWB BAAAE-70460 Kanzler/Kraft/Bäuml, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2. Aufl., Herne 2017, § 15 NWB LAAAG-35476 Die Gesellschaftsform der KGaA weist einige Besonderheiten in ihrer steuerlichen Behandlung auf, die vor allem daraus resultieren, dass es sich bei dieser um eine Mischform zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft, mithin einer Kapitalges...