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EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter
[i]BFH, Beschluss vom 12.10.2016 - I R 80/14 NWB UAAAG-40096 Die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG ist in der letzten Zeit durch die darauf bezogenen Änderungen des Gewerbesteuergesetzes im Rahmen des BEPS-I-Umsetzungsgesetzes und die Einführung der ATAD in der Diskussion. Auch ihre verfassungs- und europarechtliche Kompatibilität wird immer wieder in Zweifel gezogen. Den europarechtlichen Zweifeln hat sich der BFH mit einer Vorlage an den EuGH nun angeschlossen. Dabei geht es um die spezielle Vorschrift des § 7 Abs. 6 und 6a AStG, die den Aufgriff der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung regelt. Zudem bezieht sich der Beschluss des BFH auf einen Drittstaatenfall ( NWB UAAAG-40096).
Der BFH legt dem EuGH die Regelungen des § 7 Abs. 6 und 6a AStG zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem Drittstaatenfall vor.
Die unionsrechtlichen Zweifel des BFH beziehen sich auf deren Konformität mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV). Das Streitjahr ist 2006.
Ob die „Stand-still“-Klausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV in diesem Fall zur Anwendung kommt, bezweifelt der BFH. Auch eine mögliche Rechtfertigung einer Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, falls die ...