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Wirtschaftliche Eingliederung bei Betriebsaufspaltung
Bereits vor mehr als einem Jahr hatte das FG Düsseldorf die Gelegenheit, zu den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung für eine umsatzsteuerliche Organschaft Stellung zu nehmen. Die Entscheidung wurde nun veröffentlicht, nachdem der BFH die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückwies. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zwar handelt es sich lediglich um ein Finanzgerichtsurteil, das über den entschiedenen Fall hinaus grds. keine Anwendung findet. Dennoch lassen sich der Begründung interessante Aspekte entnehmen, die es genauer zu betrachten lohnt.
A. Sachverhalt
Ein freiberuflicher Rechtsanwalt war Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungs-GmbH. Er bewohnte mit seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung sowie dazugehörigen Nebenräumen, die er über eine feste Dauer von drei Jahren an die GmbH vermietete. Die GmbH war unter dieser Anschrift im Handelsregister eingetragen. Der Kläger sowie sein Steuerberater gingen zunächst davon aus, dass bis zum Ende des Mietverhältnisses eine umsatzsteuerliche Organschaft bestanden habe. Dennoch erhob der Kläger gegen den entsprechenden Umsatzsteuerbescheid ...