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Darlehensrecht | „Kontogebühr“ für die Gewährung eines Bauspardarlehens unwirksam
Eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ ist unwirksam. Im Streitfall wandte sich der Kläger – ein Verbraucherschutzverband – mit der Unterlassungsklage gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den [i]Zur „Darlehensgebühr“ der Bausparkassen Welker, NWB 4/2017 S. 273Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen. Nach Ansicht des Klägers verstoßen die Klauseln über die „Kontogebühr“ in den Darlehensverträgen und in den ABB gegen § 307 BGB. Er verlangte von der Beklagten, deren Verwe...