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Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG in Teilen verfassungswidrig
Das NWB JAAAG-44861 entschieden, dass die Regelung über den Verlustabzug bei Körperschaften in § 8c KStG teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
I. Der Beschluss des BVerfG vom 29.3.2017 - 2 BvL 6/11
1. Sachverhalt
[i]BVerfG, Beschluss vom 29.3.2017 - 2 BvL 6/11 NWB JAAAG-44861 Dem Beschluss des BVerfG lag folgender vereinfacht dargestellter Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist eine im Jahr 2006 gegründete Kapitalgesellschaft mit zwei Gesellschaftern. Die Geschäftsjahre 2006 und 2007 schloss die Gesellschaft jeweils mit einem Verlust ab. Der festgestellte Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer zum betrug 594.769 €. Im Jahr 2008 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Gewinn, bevor sie am Ende dieses Jahres ihre Liquidation beschloss.
Während ihrer Tätigkeit zwischen 2006 und 2008 erlitt die Gesellschaft einen Gesamtverlust von 588,24 €. Anfang 2008 hatte der Minderheitsgesellschafter seinen Anteil an einen Dritten übertragen. Deshalb kürzte das Finanzamt bei der Körperschaftsteuerveranlagung der Gesellschaft für 2008 gem. § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) die zum verbleibenden Verluste um den prozentua...