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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 139

Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter

RA Frank J. Bernardi und WP/StB Michael Hiller

Am wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf soll § 203 StGB, der die Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe stellt, so abgeändert werden, dass Berufsgeheimnisträgern der Einsatz externer Dienstleister, insbesondere Spezialisten, ermöglicht wird. Zudem werden u. a. in die WPO für Berufsgeheimnisträger berufsrechtliche Befugnisnormen eingefügt, die Voraussetzungen und Grenzen festlegen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf.

Kernaussagen
  • Erleichterung des Einsatzes externer Dienstleister durch Änderung § 203 StGB.

  • Neudefinition des Gehilfenbegriffs in der WPO mit Unterscheidung in Beschäftigte und Dienstleister.

  • Hohe Anforderungen bei Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern.

I. Allgemeines

[i]Schumm, Die Verschwiegenheitsverpflichtung des Wirtschaftsprüfers – Grundlagen, Reichweite und Ausnahmen, WP Praxis 2/2016 S. 33 NWB NAAAF-41659 Hiller/Bernardi, Auskunftsrecht vs. Schweigepflicht – der Abschlussprüfer im Spannungsfeld der Organe – Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO, §§ 9 und 10 BS WP/vBP, WP Praxis 3/2013 S. 48 NWB PAAAE-29099 Die Verschwiegenheitspflicht gehört für zahlreiche Berufsgruppen zu den zentralen Berufspflichten. Insbesondere für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Steuerbe...

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