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Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds mit sog. Schrottimmobilien
Im Besprechungsfall ( NWB AAAAG-44611) beteiligten sich die Kläger am gemeinsam an einer Fonds GbR. Die Anschaffungskosten der Beteiligung finanzierten sie durch die Aufnahme eines Darlehens bei der E-Bank. Sie erzielten aus der Beteiligung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die an die E-Bank geleisteten Schuldzinsen sowie die AfA wurden bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten in Abzug gebracht. Das Darlehensverhältnis mit der E-Bank ging auf die B-AG über. Im Oktober 2010 widerriefen die Kläger ihre Willenserklärung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrags und nahmen die B-AG auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Anspruch. Am 4.2. und schlossen die Kläger mit der B-AG einen außergerichtlichen Vergleich. In diesem erkannten die Kläger an, der B-AG die Darlehensforderung zu schulden und zur Abgeltung dieser Forderung eine einmalige Zahlung von 15.128,88 € bis spätestens zum zu leisten. Des Weiteren verpflichteten sie sich, ihre Beteiligung an der Fonds GbR zu übertragen. Die B-AG...