Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer | Festsetzung gegen den Schenker (BFH)
Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der
Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn
die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den
Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den
Schenker in Anspruch nimmt (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG schulden sowohl Schenker als auch Beschenkter die Schenkungsteuer und sind daher Gesamtschuldner nach § 44 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Entscheidung, gegen welchen der Gesamtschuldner die Schenkungsteuer festgesetzt wird, hat das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (§ 5 AO).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein Fehler, der bei der Festsetzung der Schenkungsteuer gegenüber dem Beschenkten...