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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Essensverkauf durch selbständigen Grillstand im Biergarten (FG)
Hat ein Unternehmer vom Betreiber eines bayrischen Biergartens, in dem Kunden kalte und einfache Speisen selbst mitbringen dürfen, einen Grillstand in dem Biergarten angepachtet, in dem er nach den Vorgaben im Pachtvertrag während der Öffnungszeiten des Biergartens gebratene Fische, Grillhähnchen, Spareribs und Pommes frites anbieten darf und muss, und hat er nach dem Pachtvertrag das Recht, seinen Kunden auch die Infrastruktur des Biergartens (Bierzeltgarnituren, Toiletten, Abfallbehälter) zur Verfügung zu stellen, so erbringt er mit dem Verkauf der Speisen nach der vor 2011 gültigen Rechtslage keine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende „Lieferung”, sondern aufgrund des erheblichen Dienstleistungscharakters eine dem Regelsteuersatz unterliegende Dienstleistung.
Bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und Dienstleistung ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen. Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Ele...