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Das betrieblich genutzte Gebäude auf dem Grundstück des Ehegatten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAG-44360 Wer auf dem Grundstück seines Ehegatten ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung errichtet, kann nach der neuesten Rechtsprechung des , BStBl 2016 II S. 976) Abschreibungen nur in derselben Höhe (im Regelfall 2 % jährlich der Herstellungskosten) in Anspruch nehmen, wie sie seinem Ehegatten im Fall der Vermietung des Grundstücks zustehen. Versagt werden in beiden Fällen die erhöhten linearen Abschreibungen von 3 % jährlich für Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG). Falls der Betriebsinhaber diese um 50 % höheren Abschreibungen in Anspruch nehmen will, betriebliche Nutzung des Gebäudes vorausgesetzt, muss er das Gebäude als materielles Wirtschaftsgut seinem Betriebsvermögen zuordnen. Damit ist der Nachteil verbunden, dass in dem materiellen Wirtschaftsgut „Gebäude“ stille Reserven gebildet werden, die später als Entnahme- oder Veräußerungsgewinn zu versteuern sind. Dasselbe gilt dann auch, hier deutlich nachteiliger, für den Grund und Boden, falls nicht das (zumindest wirtschaftliche) Eigentum am Gebäude von dem am Grund und Boden getrennt wird. Damit stehen Ehegatten, die ein entsprechendes Bauvorhaben planen, vor der Frage, wie unter einkommensteuerlichen...