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BÜRO Nr. 5 vom Seite 16

Wer darf was im Unternehmen?

Studienrat Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Solingen

Der „Chef“, also der Inhaber eines Unternehmens, kann in der Regel nicht alle Aufgaben in seinem Unternehmen selbst erledigen. Er delegiert Aufgaben an Mitarbeiter und schenkt ihnen damit das Vertrauen, dass diese die ihnen übertragenen Arbeiten in seinem Sinne erfüllen. Gleichzeitig überträgt er damit oft auch das Recht, ihn zu vertreten. Die Mitarbeiter erhalten in diesem Fall eine Vollmacht. Welchen Umfang diese Vollmachten haben und wie sich bestimmte Rechtshandlungen von Handlungsbevollmächtigten auswirken, lernen Sie in dem folgenden Beitrag.

Natürliche und juristische Personen

Personen, die an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, werden Rechtssubjekte genannt. Um Rechte und Pflichten eingehen zu können, müssen diese Rechtssubjekte rechtsfähig sein.

Jeder Mensch (auch Geisteskranke oder Säuglinge) ist eine natürliche Person, bei der die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt beginnt und mit dem Tod endet.

Juristische Personen sind künstliche Rechtssubjekte, die durch Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten werden. Im BGB wird der Begriff der juristischen Person nicht definiert. Sie werden in speziellen Gesetzen, wie dem Aktiengesetz, geregelt. Juristische Personen sind also verein...