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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadenersatzzahlungen – zu qualifizieren (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 UStG; S. 364Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c MwStSystRL).
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Handel mit Hard- und Software, die Einrichtung und Wartung von Netzwerken sowie die Beratung, Schulung und Gutachtenerstellung in Fragen der elektronischen Datenverarbeitung. In den Streitjahren mahnte die Klägerin mehrfach Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingu...