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Zuordnung des Ertrags aus der Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zum begünstigten Veräußerungsgewinn
Muss ein Stpfl. aufgrund einer Betriebsaufgabe einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auflösen, steht diese Auflösung in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe und daher stellt der entsprechende Ertrag nach dem nrkr. Urteil des NWB QAAAF-86617 (BFH-Az.: VI R 51/16; EFG 2016 S. 1955) einen Teil des Aufgabegewinns dar (Bezug: § 16 Abs. 3, § 34 Abs. 2 Nr. 1, § 14 EStG).
(1) Der Kl. war Landwirt. Er errichtete im Jahr 2005 einen Stall; die Finanzierung des Baus erfolgte durch ein Darlehen. Zudem erhielt der Kläger einen Zinszuschuss nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Insoweit bildete der Kläger einen passiven RAP, den er in den Folgejahren degressiv auflöste. Der Kl....