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Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss
Der Senat hält daran fest, dass eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG unterliegt und der hierdurch ausgelöste Wegfallgewinn, sofern er auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht, durch den Ansatz einer Einlage i. H. des werthaltigen Teils der betroffenen Forderungen zu neutralisieren ist (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 44/14 NWB ZAAAE-94260, BStBl 2015 II S. 769 = Kurzinfo StuB 2015 S. 552 NWB VAAAE-95751; Bezug: § 5 Abs. 1, Abs. 2a EStG).
Die Entscheidung wurde bereits am als NV-Entscheidung veröffentlicht (vgl. Kurzinfo StuB 2017 S. 76 NWB HAAAG-35032) und jetzt vom BFH noch nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt. Vgl. zur Bilan...