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Die italienische Pauschalsteuer für ausländische Einkünfte
Sondersteuer für zuziehende vermögende Personen
[i]Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016, Art. 1 Abs. 152–159; Durchführungsbestimmungen vom 8.3.2017 - Nr. 0047060 unter http://go.nwb.de/xwmzzIn letzter Zeit gab es mehrere steuerliche Maßnahmen, um Italien nicht nur für ausländische Unternehmen als Investitionsstandort attraktiver zu machen, sondern auch für nichtansässige natürliche Personen. Den letztgenannten Zweck verfolgt eine Bestimmung des Haushaltsgesetzes für 2017 (Gesetz Nr. 232 vom ) mit der Einführung einer Pauschalsteuer von jährlich 100.000 € als sog. Ersatzsteuer für alle ausländischen Einkünfte – mit Ausnahme der Veräußerungsgewinne auf qualifizierte Beteiligungen für die ersten fünf Jahre – einer natürlichen Person, die in den letzten zehn Jahren vor der Wohnsitzverlegung nach Italien mindestens neun Jahre nicht in Italien ansässig war. Mit der Option wird auch die Vermögensteuer auf ausländische Immobilien und die Vermögensteuer auf ausländische Finanzanlagen abgegolten. Das ausländische Vermögen muss laut Gesetz und nach den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen weder bei der erstmaligen Wohnsitznahme noch zum Ende jeden Jahres dem Fiskus gegenüber offengelegt werden. Eine weitere Begünstigung besteht darin, dass das ausländische Vermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer i...