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BFH | Zum Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte
Im Zuge eines Verfahrens, das (für einen Sachverhalt des Jahres 2009) den Leistungsort der Vermittlung von Sportwetten zum Gegenstand hatte, hat der BFH die Frage behandelt, unter welchen Umständen die Niederlassung eines Subunternehmers als umsatzsteuerliche Betriebsstätte (in der EU-Terminologie: „feste Niederlassung“) eines anderen Unternehmers gilt. Dabei führt er eine Äußerung einer Generalanwältin am EuGH in ihren Schlussanträgen vom in der Rechtssache C-605/12 Welmory an, die der EuGH seinerzeit nicht aufgegriffen hatte. Demnach sei es für die Annahme einer festen Niederlassung nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige dort über Personal verfügt, das bei ihm selbst angestellt ist, oder über Sachmittel, die sich in seinem Eigentum befinden. Gleichwohl müsse dem Steuerpf...