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FG Niedersachsen | Keine Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei zeitlich befristeter Auslandsentsendung trotz Wohnung in nutzungsbereitem Zustand
Ein für zwei Jahre in das Ausland entsandter Arbeitnehmer, der das von ihm und seiner Familie vor und nach dem Auslandsaufenthalt bewohnte Einfamilienhaus im Inland während des Auslandsaufenthalts unverändert und in wohnbereitem Zustand beibehält, ohne sich einmal darin aufzuhalten, hat dort während der Abwesenheit keinen Wohnsitz i. S. von § 8 AO.
Der Kl. bezog Kindergeld für seine Tochter. Er war bei einer AG im Inland beschäftigt und bewohnte zusammen mit seiner Familie ein eigenes Einfamilienhaus im Inland. Im Juni 2001 wurde der Kl. von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre nach Südafrika versetzt. Während des zweijährigen Auslandseinsatzes blieb das Haus möbliert und wurde nicht vermietet. Sämtliche Versorgungsverträge blieben bestehen, so dass das Haus auch weiterhin in bewohnbarem Zus...