Abgeltungsteuer | Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Ergänzung des durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 03.05.2017 - IV C 1 - S 2252/08/10004 :020).
Das BMF-Schreiben enthält folgende Ergänzungen:
Punkt VI.1 des Inhaltsverzeichnisses wird um Buchstabe d „Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung“ ergänzt.
Im Inhaltsverzeichnis wird ein neuer Punkt VIII „Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen“ eingefügt.
In Randziffer 174 Nr. 3 (Ausnahmen vom Steuerabzug) wird eingefügt: „§ 43 Absatz 2 Satz 2 EStG findet auch Anwendung bei zugunsten eines inländischen Kreditinstituts oder inländischen Finanzdienstleistungsinstituts verwahrten Investmentanteilen.“
Die Randziffern 251a bis 251c zur Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung (§ 44 Absatz 1 Satz 7 bis 11 EStG) werden neu eingefügt.
Randziffer 308a zur Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 44b Absatz 1 EStG aufgrund einer Kapitalrückzahlung nach § 17 InvStG in der ab 2018 anzuwendenden Fassung wird neu eingefügt.
Randziffer 324 (Fundstellennachweis und Anwendungsregelung) wird folgendermaßen ergänzt: „Die Änderungen der Randziffern 174, 251a bis 251c und 308a i.d. Fassung des BMF-Schreibens vom 03.05.2017 sind erstmals ab dem anzuwenden.“
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Sc)
Fundstelle(n):
NWB DAAAG-44140