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Zur Berichterstattung zu nichtfinanziellen Informationen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
„Was lange währt, wird endlich ...“
Der Bundestag und der Bundesrat haben am bzw. am das zuvor kontrovers diskutierte Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) verabschiedet. Gesetzlich normiert sind die Mindestinhalte der nichtfinanziellen Berichterstattung, es fehlt aber weitgehend an einer Standardsetzung für deren Darstellung. Es wird sich zeigen, ob damit die übergeordnete Zielsetzung der EU-weit anzuwendenden CSR-Richtlinie nach mehr „Corporate Social Responsibility“ von Unternehmen erreicht wird.
Die neuen Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung gelten für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die „groß“ i. S. des Handelsrechts sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.
Aus der Umsetzung der CSR-Richtlinie resultiert auch eine Erweiterung der Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zur Divers...