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Das Betriebsverfassungsgesetz – ein Überblick
Der nachfolgende Artikel soll im Rahmen des Arbeitsrechts einen Überblick über das Betriebsverfassungsrecht und die Stellung des Betriebsrats innerhalb eines Unternehmens bieten.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht. Es regelt die betriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Die wichtigsten Regeln finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
Wahl der Betriebsräte (hierzu gibt es die Wahlordnung – WO)
Einflussnahme auf die meisten Entscheidungen im Betrieb/Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle im Inland gelegenen Betriebe mit in der Regel mindestens 5 ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind. Der Inhaber des Betriebs muss eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts sein (§ 130 BetrVG).
Keine Anwendung findet es für
den öfftl. Dienst (hier gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz),
Religionsgemeinschaften und ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen,
Tendenzbetriebe, d. h. Betriebe die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zw...